Milis Paint Parts, Ufuk Güzeloglu, HDR Lackierungen Meisterbetrieb Heinrich-Diehl-Str. 2 (Halle 3 A), 90552 Röthenbach a. d. Pegnitz
Stand: 06.07.2022
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Milis Paint Parts und dem Auftraggeber ausschließlich. AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, Milis Paint Parts stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
1.2 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmen. Individuelle Abreden zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.
2.1 Milis Paint Parts beschafft und lackiert Kfz-Karosserieteile nach Vorgabe des Auftraggebers. Nach Fertigstellung der Lackierung werden Karosserieteile an den Auftraggeber versendet.
2.2 Leistungen von Milis Paint Parts werden durch den Inhaber, Mitarbeiter oder beauftragte Dritte erbracht.
3.1 Der Auftraggeber stellt eine unverbindliche Anfrage, welche unter anderem Angaben zum gewünschten Karosserieteil, Farbton und Fahrzeugdaten beinhaltet. Alle Angaben des Auftraggebers gelten als vollständig und richtig.
3.2 Milis Paint Parts erstellt daraufhin ein Angebot, welches der Auftraggeber innerhalb der Angebotsfrist annehmen kann. Die Annahme erfolgt durch Bestätigung des Angebots per E-Mail und Zahlung der Auftragssumme.
3.3 Nach Erhalt der Zahlung bestellt Milis Paint Parts das Karosserieteil. Milis Paint Parts ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und des Zahlungseingangs das angefragte Karosserieteil nicht mehr oder nur zu einem höheren Preis verfügbar ist. In diesem Fall wird Milis Paint Parts den Auftraggeber unverzüglich informieren und die erhaltene Zahlung erstatten, es sei denn der Auftraggeber ist bereit, einen höheren Preis für das Karosserieteil zu bezahlen.
3.4 Der Auftraggeber hat kein gesetzliches Widerrufsrecht, da es sich um individuelle Arbeiten handelt. Nähere Informationen enthält die Widerrufsbelehrung von Milis Paint Parts.
4.1 Im Angebot genannten Lieferzeiten sind unverbindlich. Der Auftraggeber ist berechtigt, Milis Paint Parts nach Ablauf der unverbindlichen Lieferzeit zur Lieferung aufzufordern. In diesem Fall beträgt die weitere Lieferzeit sieben Werktage. Ist keine Lieferzeit im Angebot genannt, beträgt diese 14 Werktage nach Erhalt des von Milis Paint Parts bestellten Karosserieteils. Ist Milis Paint Parts aufgrund höherer Gewalt an der Einhaltung der Lieferzeit verhindert, verlängert sich diese um einen angemessenen Zeitraum.
4.2 Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift. Milis Paint Parts ist berechtigt, die vom Auftraggeber angegebene Telefonnummer und E-Mail Adresse an das Versandunternehmen weiterzugeben. Kann das Karosserieteil aufgrund falscher Angaben des Auftraggebers nicht zugestellt werden, trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten und die Kosten für einen erneuten Versand.
4.3 Der Auftraggeber trägt das Risiko des Verlustes oder der Verschlechterung des Karosserieteils, sobald Milis Paint Parts dieses dem Transportunternehmen übergeben hat. Milis Paint Parts wird im Schadensfall eigene Ansprüche gegen das beauftragte Transportunternehmen an den Auftraggeber abtreten.
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das lackierte Karosserieteil abzunehmen und die Abnahme per E-Mail zu bestätigen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
5.2 Als abgenommen gilt das lackierte Karosserieteil auch dann, wenn Milis Paint Parts dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Dies gilt nur, wenn Milis Paint Parts den Auftraggeber zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme in Textform hingewiesen hat.
6.1 Ist die Lackierung mangelhaft, hat der Auftraggeber die gesetzlichen Mängelrechte. Der Auftraggeber kann Nacherfüllung verlange und bei Fehlschlagen der Nacherfüllung den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zum Rücktritt.
6.2 Kein Mangel liegt vor, wenn eine Lackierung geringfügige Unebenheiten im Rahmen üblicher Toleranzgrenzen aufweist. Ebenfalls kein Mangel liegt bei üblichen Farbabweichungen vor. Farbabweichungen können entstehen, wenn die Farbhersteller die Produktion der Farbe geändert haben oder sich die Farbe an bestehenden Fahrzeugteilen alters- oder witterungsbedingt verändert hat.
6.3 Mängelrechte bestehen nur dann, wenn die Lackierung bei Gefahrübergang mangelhaft war. Für später entstehende Mängel aufgrund von Alterung oder Witterung oder unsachgemäßer Behandlung bzw. Reinigung begründen keinen Mangel. Milis Paint Parts übernimmt keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.
6.4 Die Geltendmachung von Mängeln erfolgt per E-Mail und muss eine Fehlerbeschreibung sowie Fotos enthalten. Sofern aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen ein Mangel nicht festgestellt werden kann, ist das Karosserieteil zur Überprüfung des Vorliegens der geltend gemachten Mängel an Milis Paint Parts zu versenden.
7.1 Milis Paint Parts haftet für Körperschäden und vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen, haftet Milis Paint Parts für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
7.2 Hat bei der Entstehung eines Schadens ein Verschulden des Auftraggebers mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem Auftraggeber oder Milis Paint Parts verursacht worden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Auftraggebers darauf beschränkt, dass er es unterlassen hat, Milis Paint Parts auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die Milis Paint Parts weder kannte noch kennen musste, oder dass der Auftraggeber es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.
8.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Verbrauchern gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
8.2 Die EU-Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
8.3 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
8.4 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Milis Paint Parts.